KI-Schulungspflicht: Was Artikel 4 nach dem Digital Omnibus wirklich verlangt

KI-Schulungspflicht: Was Artikel 4 nach dem Digital Omnibus wirklich verlangt

Die KI-Schulungspflicht gibt es weiterhin, aber sie sieht seit dem 27. Juli 2026 anders aus als in den meisten Ratgebern beschrieben. Bis dahin verlangte Artikel 4 der KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern, die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Mit dem Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde daraus die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, welche die Entwicklung dieser Kompetenz unterstützen. Der Unterschied ist erheblich: Du musst kein Prüfungsergebnis mehr nachweisen. Du musst zeigen, dass du etwas getan hast, das zu deinem tatsächlichen KI-Einsatz passt. Betroffen ist jeder, der KI-Werkzeuge im Betrieb einsetzt, unabhängig von Größe und Rechtsform. Also auch ein Dreipersonenbetrieb und ein Sportverein. Seit dem 2. August 2026 ist das Sanktionsregime der Verordnung anwendbar, die Marktüberwachung hat begonnen.

Der Wortlaut, um den es geht

Artikel 4 der KI-Verordnung lautet in der seit dem 27. Juli 2026 geltenden Fassung sinngemäß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dabei sind deren technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Zusammenhang zu berücksichtigen, in dem die Systeme eingesetzt werden.

Und, das ist der entscheidende Zusatz: Diese Verpflichtung verpflichtet nicht dazu, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.

Geändert wurde der Artikel durch Artikel 1 der Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026.

Warum gerade jetzt so viel Falsches im Umlauf ist

Wenn du in den letzten Wochen zum Thema gesucht hast, bist du vermutlich auf zwei widersprüchliche Aussagen gestoßen.

Die eine lautet, die Schulungspflicht sei abgeschafft worden. Das ist falsch. Artikel 4 steht weiterhin in der Verordnung, mit geändertem Wortlaut.

Die andere lautet, an Artikel 4 habe sich nichts geändert und es gelte unverändert die Pflicht, Kompetenz sicherzustellen. Auch das ist falsch, seit dem 27. Juli.

Beides findest du gerade auf Seiten von Anbietern, die Schulungen verkaufen, und in Rechtsbeiträgen, die vor der Änderung geschrieben und nicht nachgezogen wurden. Wenn du eine KI ein Chatprogramm nach der Rechtslage fragst, bekommst du übrigens mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls den alten Stand, weil die Trainingsdaten älter sind als die Änderung. Ein gutes Beispiel dafür, warum du bei Rechtsthemen immer zur Fundstelle gehen musst.

Wen die Pflicht trifft

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln und in Verkehr bringen, und Betreibern, die sie einsetzen. Für den weit überwiegenden Teil der Leser dieses Textes gilt: Du bist Betreiber.

Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Das ist erfüllt, wenn in deinem Betrieb jemand ein Chatprogramm für Angebotstexte verwendet, ein Bildwerkzeug für Grafiken einsetzt oder eine Übersetzungs- und Textfunktion nutzt, die auf einem Sprachmodell beruht.

Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Es gibt keine Ausnahme für Vereine. Es gibt keine Mitarbeiterzahl, unter der die Pflicht wegfällt. Was es gibt, ist der Verhältnismäßigkeitsmaßstab im Artikel selbst: Berücksichtigt werden sollen Vorkenntnisse, Erfahrung und der Zusammenhang des Einsatzes. Ein Betrieb, in dem eine Person gelegentlich Textentwürfe erzeugt, schuldet offensichtlich etwas anderes als ein Unternehmen, das KI in der Personalauswahl einsetzt.

Für Einzelunternehmer ohne Angestellte ist die Lage weniger eindeutig, weil der Artikel von Personal und von Personen spricht, die in deinem Auftrag arbeiten. Wer wirklich allein arbeitet, hat weder das eine noch das andere. Sobald du aber mit freien Mitarbeitern, Aushilfen oder einer Agentur zusammenarbeitest, die in deinem Auftrag KI einsetzt, bist du wieder drin. Der pragmatische Rat: Halte fest, was du selbst gelernt hast. Das kostet zehn Minuten und erspart die Diskussion.

Was Maßnahmen konkret bedeuten kann

Die Verordnung schreibt kein Format vor. Kein Zertifikat, keine Mindeststundenzahl, keine anerkannte Stelle. Wer dir etwas anderes erzählt, verkauft dir etwas.

Anerkannt als Maßnahme können unter anderem sein:

  • eine interne Einweisung von einer Stunde, in der ihr durchgeht, welche Werkzeuge ihr nutzt und wo die Grenzen liegen
  • eine schriftliche Nutzungsregel, die festhält, was in ein KI-Programm hinein darf und was nicht
  • ein Online-Kurs, auch ein kostenloser
  • ein Workshop mit einem externen Referenten
  • eine regelmäßige Besprechung, in der auffällige Fälle durchgesprochen werden

Wichtig ist nicht die Form, sondern der Zusammenhang zum tatsächlichen Einsatz. Eine allgemeine Einführung in die Geschichte der künstlichen Intelligenz erfüllt den Zweck schlechter als eine halbe Stunde darüber, warum keine Bewerbungsunterlagen in ein kostenloses Konto gehören.

Was du dokumentieren solltest

Die Verordnung verlangt für Artikel 4 keine förmliche Dokumentation. Trotzdem ist sie der eigentliche Punkt. Ohne Aufzeichnung kannst du im Zweifel nicht zeigen, dass du überhaupt etwas getan hast, und genau darum geht es bei einer Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen.

Eine Seite reicht. Diese Punkte gehören darauf:

  • Welche KI-Werkzeuge nutzt ihr, mit Name und Tarif
  • Wer nutzt sie, namentlich oder nach Funktion
  • Wofür, in einem Satz je Anwendungsfall
  • Was darf nicht hinein, insbesondere personenbezogene Daten, Kundendaten, Gesundheitsdaten, Zugangsdaten
  • Was habt ihr zur Kompetenz getan, mit Datum, Dauer und Inhalt in Stichworten
  • Wann schaut ihr wieder drauf, ein Datum reicht

Wenn du das einmal angelegt hast und einmal im Jahr nachträgst, bist du in einer besseren Position als die meisten Betriebe deiner Größe.

Was passiert, wenn man nichts tut

Hier lohnt sich Nüchternheit, weil das Thema gerade mit sehr großen Zahlen beworben wird.

Richtig ist: Seit dem 2. August 2026 ist das Sanktionsregime der KI-Verordnung anwendbar. Für Verstöße gegen Transparenz- und sonstige Pflichten sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, für verbotene Praktiken bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent.

Ebenfalls richtig ist: Diese Zahlen sind Obergrenzen für schwerste Verstöße durch große Anbieter. Es gibt bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Marktüberwachungsbehörden Handwerksbetriebe oder Vereine daraufhin abfragen, ob sie eine Schulungsmaßnahme dokumentiert haben. Wer dir mit einem Bußgeldschreckgespenst eine Schulung verkaufen will, arbeitet mit Angst statt mit Argumenten.

Der praktisch wahrscheinlichere Fall ist ein anderer: Es geht etwas schief. Ein falscher Inhalt wird veröffentlicht, ein Kundendatensatz landet an der falschen Stelle, ein Bild wird beanstandet. Dann ist die Frage, ob du gezeigt hast, dass du die Sache ernst genommen hast. Und dafür brauchst du die eine Seite von oben.

Der Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht

Artikel 4 wird oft mit Artikel 50 verwechselt, weil beide seit August im Gespräch sind. Es sind zwei verschiedene Dinge.

Artikel 4 betrifft die Menschen in deinem Betrieb und ihr Wissen. Artikel 50 betrifft das, was nach außen geht, also die Kennzeichnung von KI-Inhalten. Diese Transparenzpflichten wurden durch den Digital Omnibus ausdrücklich nicht verschoben, sie gelten seit dem 2. August 2026. Verschoben wurden ausschließlich die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme, auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Was das für deine Beiträge heißt, steht in KI-Kennzeichnungspflicht: Was Unternehmen und Creator jetzt beachten müssen.

Der dritte Baustein ist der Datenschutz, der eigenen Regeln folgt. Welcher Tarif für die geschäftliche Nutzung überhaupt zulässig ist, steht in ChatGPT im Betrieb nutzen, ohne Ärger mit dem Datenschutz. Den Überblick über alle drei Regelungen und den praktischen Einsatz findest du in KI im Marketing für kleine und mittelständische Unternehmen.

Wie ich das in Workshops mache

Ich halte KI-Workshops für Unternehmen, Teams und Selbstständige, meistens bei ihnen im Betrieb. Der Ablauf ist fast immer derselbe: Wir schauen uns an, wo im Alltag tatsächlich KI eingesetzt wird, oft an Stellen, die niemand auf dem Zettel hatte, klären die Grenzen und schreiben die Nutzungsregel gemeinsam auf. Am Ende steht die Seite, die als Nachweis dient, und die Beteiligten wissen, wofür sie da ist.

Wenn dich das interessiert, findest du die Beratung unter Social Media und KI-Beratung, für die Region auch direkt unter Beratung in Erfurt.

Häufige Fragen zur KI-Schulungspflicht

Gibt es die KI-Schulungspflicht noch?

Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung gilt weiterhin, wurde aber am 27. Juli 2026 durch die Verordnung (EU) 2026/1744 neu gefasst. Statt Kompetenz sicherzustellen, musst du nun Maßnahmen ergreifen, die deren Entwicklung unterstützen. Meldungen über eine Abschaffung der Pflicht sind falsch.

Ab wann gilt die KI-Schulungspflicht?

Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Neu gefasst wurde er zum 27. Juli 2026. Seit dem 2. August 2026 ist zusätzlich das Sanktionsregime der KI-Verordnung anwendbar und die Marktüberwachung hat begonnen.

Brauche ich ein Zertifikat für die KI-Schulung?

Nein. Die Verordnung schreibt weder ein Format noch eine Mindestdauer noch eine anerkennende Stelle vor. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu deinem tatsächlichen KI-Einsatz passt. Eine interne Einweisung mit schriftlicher Nutzungsregel kann ausreichen.

Gilt die KI-Schulungspflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Es gibt keine Ausnahme nach Größe oder Rechtsform. Die Verordnung knüpft an die Rolle als Betreiber eines KI-Systems an. Der Umfang der Maßnahmen richtet sich aber nach Vorkenntnissen und Einsatzzusammenhang, ist bei einem Kleinbetrieb also deutlich geringer.

Was kostet eine KI-Schulung für Mitarbeiter?

Das hängt vollständig vom Format ab. Eine interne Einweisung kostet nur Arbeitszeit. Kostenlose Online-Kurse erfüllen die Anforderung ebenfalls, wenn sie zum Einsatz passen. Ein externer Workshop liegt je nach Umfang im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich.

Was muss ich für Artikel 4 dokumentieren?

Eine förmliche Dokumentation verlangt die Verordnung nicht. Sinnvoll ist trotzdem eine Seite mit den genutzten Werkzeugen, den Nutzern, den Anwendungsfällen, den Grenzen für personenbezogene Daten und den durchgeführten Maßnahmen mit Datum. Ohne Aufzeichnung fehlt der Nachweis.

Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Rechtsstand 17. August 2026. Maßgeblich ist der Verordnungstext in der jeweils geltenden Fassung.

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